Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltung der Bedingungen
(1) Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen
gelten für alle zwischen der MAPRO Professional Hygienic Solutions GmbH
(nachfolgend „Verkäufer“ genannt) und dem Käufer abgeschlossenen Verträgen
sowie allen sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung auch
über diesen Onlineshop getroffen werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten
gegenüber natürlichen und juristischen Personen, die bei Abschluss des
Vertrages in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handeln (Unternehmer nach § 14 BGB) und gegenüber juristischen
Personen des öffentlichen Rechts. Allgemeine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen
des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens
des Verkäufers nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der
Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht
gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich dem Verkäufer anzuzeigen.
(2) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch
für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des
Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird
hiermit widersprochen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und
unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des
Verkäufers.
(2) Maße, Gewichte oder sonstige Leistungen sind nur verbindlich, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Bei Papierprodukten wird eine
Mengentoleranz von +/- 5% von Käufer akzeptiert.
(3) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche
Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den
Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
(4) Verträge über den Onlineshop unter der Internetadresse
http://market.mapronet.de kommen wie folgt zustande:
(a) Wenn Sie das gewünschte Produkt gefunden haben, können Sie dieses
unverbindlich durch Anklicken des Buttons "In den Korb" bzw. des
"In den Korb"-Symbols in den Warenkorb legen. Den Inhalt des
Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons „Warenkorb"
unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des
Buttons „Löschen" bzw. des „Löschen"- Symbols wieder aus dem
Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken
Sie den Button „Kasse". Sie werden dann zur Eingabe Ihrer persönlichen
Daten, und Auswahl der Zahlungsart und Bestätigung der Kenntnisnahme der
Kundeninformationen aufgefordert. Den Bestellvorgang können Sie jederzeit
abbrechen oder durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden"
abschließen. Die Bestellung kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden,
wenn der Kunde zuvor durch Klicken auf den Button "AGB akzeptieren"
diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in die Bestellung einbezogen
hat. Die AGB kann der Käufer jederzeit über seinen Internetbrowser lesen,
ausdrucken oder auf seinem lokalen Rechner speichern. Diese AGB sind ebenso
über die Internetadresse http://mapronet.de/agb abrufbar.
(b) Der Verkäufer schickt dem Kunden unverzüglich nach Absendung der Bestellung
eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung
nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion
"Drucken" ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung
dokumentiert, dass die Bestellung bei dem Verkäufer eingegangen ist und stellt
keine Annahme des Antrags dar. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der
Verkäufer die bestellte Ware an den Käufer verschickt wird, spätestens jedoch
mit Anlieferung der Ware beim Käufer. Der Onlineshop steht in deutscher Sprache
zur Verfügung. Der Vertragstext wird von dem Verkäufer gespeichert, der Käufer
kann diesen nach der Bestellung nicht mehr einsehen, allerdings enthält die
Versandbestätigung alle Details des Vertrages.
3 Preise
(1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen
Angeboten enthaltenden Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind
ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise
zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und
Leistungen werden gesondert berechnet.
(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ,EXW (ab
Lager/Ort) (INCO-Terms neueste Fassung) einschließlich normaler Verpackung.
(3) Alle Rechnungen des Verkäufers sind sofort zahlbar. Andere
Zahlungsbedingungen sind möglich und bedingen im Einzelfall der schriftlichen
Form. Im Verzugsfall ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen und
Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma
berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu
berechnen.
(4) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
(5) Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufrechnen. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
(2) Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch
auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von von ½ % für jede vollendete Woche des
Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom
Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche
sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober
Fahrlässigkeit des Verkäufers.
(3) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer
nicht von Interesse.
(4) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers
voraus.
(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz
des ihm entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs
geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs
auf den Käufer über.
(6) Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat
reicht. Alle von dem Verkäufer genannten Liefertermine sind unverbindliche
Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich
bindend vereinbart wird. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen
oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die dem
Verkäufer eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl der
Verkäufer diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der
Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird der Verkäufer an der
rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffung-, Fabrikation- oder Lieferstörungen
bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen
Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat
eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines
verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Krieg, Aufruhr, Streik oder
Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von dem
Verkäufer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist
angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der
Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der
Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der
Nachfrist erfüllt. Wird dem Verkäufer die Vertragserfüllung aus den vorgenannten
Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht
frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind
grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der
Versandart im freien Ermessen des Verkäufers liegt. Der Kunde ist verpflichtet,
die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden
sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich dem
Verkäufer zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht dem Verkäufer
aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der
Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für
sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die
Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager des
Verkäufers verlässt.
5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport
ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des
Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert,
geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
6 Rechte des Käufers wegen Mängel
(1) Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert.
Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt 6 Monate ab
Lieferung der Produkte.
(2) Werden Gebrauchsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den
Produkten vorgenommen oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer
eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände
den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(3) Der Käufer muss dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die
auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitzuteilen.
(4) Schlägt eine Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten.
(5) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur
Erfüllung sämtlicher ihm aus diesem Vertrag mit dem Kunden zustehenden
Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen,
die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung und
Leistung nachträglich erwirbt.
(2) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung in Ziff. 3 dürfen bis zur
Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt die vom Eigentumsvorbehalt
erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder
verschenkt werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
(3) Dem Kunden ist die Übertragung von Besitz und Eigentum im gewöhnlichen
Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, dass die
Forderung aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich sämtlicher
Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an den
Verkäufer abgetreten werden. Der Verkäufer nimmt hiermit die Abtretung an. Während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der
Vorbehaltsware berechtigt, solange er seine Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Kommt
der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen fälligen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer nach angemessener
Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden
herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf
seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche
Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde.
Soweit Dritte Rechte geltend machen, insbesondere bei Pfändung der
Vorbehaltsware oder der Ausübung des Unternehmerpfandrechtes hat der Kunde dem
Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten
unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Der Kunde trägt alle
Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der
Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten
erlangt werden können. Der Kunde hat die Pflicht den Kaufgegenstand während der
Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Der
Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen freizugeben,
soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um
mehr als 10 % übersteigt.
8 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage
nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz
anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der
Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen
und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(2) Eine Zahlung gilt erst dann erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag
verfügen kann. Im Falle eines Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn
der Scheck eingelöst wird.
(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem
betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann
niedrigen anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Der
Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
(4) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des
Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine
Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden,
die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer
berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen
hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(5) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn
Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur
Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben
Vertragsverhältnis berechtigt.
9 Konstruktionsänderungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen
vorzunehmen. Er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an
bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
10 Patente und sonstige Rechte des Verkäufers
(1) Der Verkäufer wird dem Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus
Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn,
der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die
Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsgemäß auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzungen für die
Freistellung ist, dass dem Verkäufer die Führung von Rechtsstreiten überlassen
wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der
Liefergegenstände des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen
Produkten zuzurechnen ist.
(2) Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Absatz 1
übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder
(a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente
beschafft oder
(b) dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand zur Verfügung stellt, welcher
im Falle des Austausches gegen den verletzten Liefergegenstand bzw. dessen Teil
den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigt.
(3) Die sog. Sicherheitsblätter, die der Käufer vom Verkäufer erhält, dürfen
vom Käufer ausschließlich für die Produkte des Verkäufers benutzt werden. Das
Kopieren, Verändern oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Eine Verletzung
der eben genannten Pflicht ist schadensersatzpflichtig.
11 Verpackungsverordnung und Entsorgung
Verkäufer ist Teilnehmer am Dualen System Interseroh.
12 Auskunft und Raterteilung
Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten von Wasch- und
Reinigungsmitteln sowie allgemeine und spezifische Beratungen, erfolgen nach
bestem Wissen.
Eine mögliche hieraus resultierende Haftung beschränkt sich auf grobe
Fahrlässigkeit und Vorsatz des Verkäufers und seiner Erfüllungsgehilfen.
13 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die
dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen
nicht als vertraulich.
14 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung,
einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede
Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche
auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen
Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt
werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal
bezweckt gerade, den Käufer wegen solche Schäden abzusichern.
(3) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Ziff. 1 und 2 gelten
nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden
sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für
Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
Verkäufers.
15 Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei
der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis
von Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
16 Datenschutz
Die Daten des Kunden erhebt der Verkäufer nur im Rahmen der Abwicklung von
Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des
Telemediengesetzes (TMG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachtet.
Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder
genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich
ist. Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Verkäufer die Daten des Kunden
nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Weitere
Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen
personenbezogenen Daten findet der Kunde in der Datenschutzerklärung.
17 Sonstiges
(1) Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur
Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
(2) Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer
nur mit schriftlicher Einwilligung des Verkäufers abtreten. Eine Aufrechnung
gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Verkäufer und Käufer gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Augsburg ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem
gewollten Zweck am nächsten kommt